Rechtsgebiet · Erbrecht
Erbrecht – kurze Fristen, lange Folgen.
Kaum ein Rechtsgebiet verbindet so kurze Fristen mit so dauerhaften Wirkungen. Wer die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, haftet unter Umständen für Schulden, die er nicht kannte. Wer eine Erbengemeinschaft treiben lässt, verliert Jahre. Wir schaffen zuerst Klarheit über die Fristen und dann über den Nachlass.
Bei Nachlässen mit Auslandsvermögen entscheidet häufig nicht das deutsche Erbrecht, sondern die Frage, welche Rechtsordnung anwendbar ist. Diese Prüfung steht am Anfang.

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Überblick
Erst die Fristen, dann die Substanz
Ein Erbfall wirft zwei Fragen in unterschiedlicher Dringlichkeit auf. Die eilige lautet: Soll die Erbschaft überhaupt angenommen werden? Die Ausschlagungsfrist beträgt im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund und verlängert sich nur in bestimmten Konstellationen. Sie ist damit deutlich kürzer als der Zeitraum, den es braucht, um einen unübersichtlichen Nachlass zu bewerten. Deshalb steht am Anfang eine Bestandsaufnahme unter Zeitdruck: Welche Vermögenswerte sind bekannt, welche Verbindlichkeiten sind zu erwarten, und lässt sich innerhalb der Frist genug klären, um eine Entscheidung zu tragen?
Ist die Erbschaft angenommen, verschiebt sich die Arbeit auf die Substanz. Erbengemeinschaften sind gesetzlich als Zwangsgemeinschaft ausgestaltet: Verfügungen über einzelne Gegenstände sind grundsätzlich nur gemeinschaftlich möglich, was bei zerstrittenen Beteiligten zur Blockade führt. Wir arbeiten hier auf eine geordnete Auseinandersetzung hin – über Teilungsvereinbarung, Abschichtung oder, wenn nichts anderes trägt, über die Teilungsklage. Die Reihenfolge folgt dem Ziel, nicht der Eskalation.

Der dritte Bereich betrifft Pflichtteilsansprüche. Wer von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat als nächster Angehöriger regelmäßig einen Geldanspruch gegen den Erben, gerichtet auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Praktisch entscheidend ist dabei nicht die Rechtslage, sondern die Information: Ohne belastbare Angaben zum Nachlassbestand lässt sich der Anspruch nicht berechnen. Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sind deshalb häufig der erste Schritt, nicht die Zahlungsaufforderung.
Ein eigener Schwerpunkt liegt bei Nachlässen mit Auslandsbezug – eine Immobilie in Spanien, ein Konto in der Schweiz, ein Erblasser mit Wohnsitz in Frankreich. Seit der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Recht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, nicht nach seiner Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsangehöriger mit Lebensmittelpunkt im Ausland kann damit einem fremden Erbrecht unterliegen, mit erheblichen Folgen für Pflichtteil und Testamentswirksamkeit.
Typische Mandate
- Prüfung von Annahme und Ausschlagung innerhalb der Frist
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteils-, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
- Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge
- Nachlässe mit Immobilien oder Konten im Ausland
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
Typische Mandantenfragen
Was Erben und Angehörige häufig fragen
Die Antworten geben den Rahmen wieder. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Nachlassbestand und den beteiligten Rechtsordnungen ab.
Risiken
Wo Nachlässe teuer werden
Die folgenden Punkte begegnen uns regelmäßig. Keiner davon ist exotisch – sie entstehen fast immer daraus, dass Fristen unterschätzt oder Informationen nicht beschafft werden.
Versäumte Ausschlagungsfrist
Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen. Bei einem überschuldeten Nachlass haftet der Erbe dann grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen, soweit er die Haftung nicht wirksam beschränkt.
Mögliche Maßnahmen: Fristbeginn und -dauer prüfen, Haftungsbeschränkung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz erwägen.
Pflichtteil ohne Informationsgrundlage
Der Anspruch wird geltend gemacht, ohne den Nachlassbestand zu kennen. Die Forderung ist dann nicht bezifferbar und gerichtlich kaum durchsetzbar.
Mögliche Maßnahmen: Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche vorgeschaltet durchsetzen, Schenkungen der letzten zehn Jahre einbeziehen.
Blockierte Erbengemeinschaft
Über Jahre wird nicht auseinandergesetzt. Immobilien verfallen, Konten bleiben gesperrt, und die Kosten der Verwaltung übersteigen am Ende den Streitwert.
Mögliche Maßnahmen: Teilungsvereinbarung anstreben, Abschichtung prüfen und die Teilungsklage als Druckmittel abwägen.
Falsche Rechtsordnung unterstellt
Der Nachlass wird nach deutschem Recht abgewickelt, obwohl der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hatte. Pflichtteil und Testamentswirksamkeit können dann abweichen.
Mögliche Maßnahmen: gewöhnlichen Aufenthalt prüfen, Rechtswahl im Testament berücksichtigen und ein Europäisches Nachlasszeugnis erwägen.
Unwirksames eigenhändiges Testament
Formfehler, unklare Formulierungen oder widersprüchliche Verfügungen führen dazu, dass die gesetzliche Erbfolge greift – häufig genau das, was vermieden werden sollte.
Mögliche Maßnahmen: bestehende Verfügungen auf Form und Auslegung prüfen und, wo erforderlich, notariell neu fassen.
International
Nachlässe über Grenzen hinweg
Bei einem Erbfall mit Auslandsberührung sind drei Fragen zu trennen: Welches Recht ist auf den Nachlass anwendbar, welches Gericht ist zuständig, und wie wird die Erbenstellung im Ausland nachgewiesen? Die Antworten fallen häufig auseinander, und der deutsche Erbschein wird im Ausland nicht überall anerkannt.
Das Europäische Nachlasszeugnis schafft hier Erleichterung: Es weist Erbenstellung und Befugnisse in den beteiligten Mitgliedstaaten nach und ersetzt in der Praxis eine Kette nationaler Verfahren. Außerhalb der Verordnung – etwa bei Vermögen in Drittstaaten – bleibt es bei den jeweiligen nationalen Anforderungen, die wir mit örtlich zugelassenen Berufsträgern klären.
- Anwendbares Recht
- Grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, mit der Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts.
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Weist Erbenstellung und Verfügungsbefugnis in den Mitgliedstaaten nach und vereinfacht Grundbuch- und Bankvorgänge im Ausland.
- Immobilien im Ausland
- Für Übertragung und Eintragung gilt regelmäßig das Recht des Lageorts, auch wenn die Erbfolge einem anderen Recht unterliegt.
- Steuerliche Doppelbelastung
- Erbschaftsteuer kann in mehreren Staaten anfallen. Wir stimmen die rechtliche Gestaltung mit steuerlicher Beratung ab, statt sie nachzureichen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit
Diese Antworten gelten unabhängig vom Rechtsgebiet. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab.
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