International
Internationale Rechtsberatung für grenzüberschreitende Sachverhalte.
Wenn Verträge, Zahlungen, Vermögenswerte, Personen oder Unternehmen über mehrere Staaten verteilt sind, entscheidet häufig nicht die materielle Rechtslage über das Ergebnis, sondern die Frage, welches Gericht zuständig ist, welches Recht Anwendung findet und wo eine Entscheidung am Ende durchgesetzt werden kann.
Wir ordnen solche Sachverhalte zuerst ein und koordinieren anschließend die Beteiligten in den betroffenen Ländern. Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt jeweils durch örtlich zugelassene Berufsträger.

Länderseiten
sechs Regionen im Überblick
Erstkontakt
innerhalb von 24 Stunden
Zusammenarbeit
mit örtlich zugelassenen Berufsträgern
Beratung
Deutsch, Englisch, Französisch
Länder & Regionen
Wo wir grenzüberschreitend unterstützen
Die folgenden Seiten fassen zusammen, welche Sachverhalte uns mit Bezug zum jeweiligen Land begegnen und wie wir dabei vorgehen. Angegebene Adressen dienen als Korrespondenzadressen; die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger.
Deutschland
Korrespondenzadresse: Anschrift folgt
Beratung bei Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland sowie Koordination grenzüberschreitender Mandate – in beide Richtungen.
+49 69 94321274
Länderseite ansehenUnited Kingdom
Hauptsitz: London
Sachverhalte mit Berührungspunkten zu England und Wales, häufig bei Zahlungs-, Vertrags- und Plattformkonstellationen.
+44 7462 164044
Länderseite ansehenEstland
Korrespondenzadresse: Tallinn
Sachverhalte mit Bezug zu Estland und zum Baltikum, oft bei digitalen Geschäftsmodellen und Zahlungsdienstleistern.
+372 6 288 2000
Länderseite ansehenFrankreich
Korrespondenzadresse: Forbach
Sachverhalte mit Bezug zu Frankreich, von Vertrags- und Zuständigkeitsfragen bis zur Vollstreckung.
+33 3 72 88 20 00
Länderseite ansehenNiederlande
Korrespondenzadresse: Amsterdam
Sachverhalte mit Bezug zu den Niederlanden, häufig in Handels-, Logistik- und Plattformkonstellationen.
+31 970 102 51606
Länderseite ansehenEuropa / EU
Geltungsbereich: Europäischer Justizraum
Verordnungen und Verfahren des europäischen Justizraums – von der Zuständigkeit nach Brüssel Ia bis zur Vollstreckung.
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Leistungen
Grenzüberschreitende Leistungen im Überblick
Welche dieser Leistungen in Ihrem Fall tragen, ergibt sich erst aus dem Sachverhalt. Mögliche Maßnahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab; Aussagen über den Ausgang eines Verfahrens sind damit nicht verbunden.
Grenzüberschreitende Prozessführung
Cross-Border Litigation
Koordination paralleler Verfahren in mehreren Staaten, Zuständigkeitsrügen, Beweisaufnahme im Ausland und Abstimmung mit örtlich zugelassenen Berufsträgern.
Internationale Vertragsgestaltung
International Contracts
Rechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln, Lieferbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr.
Anerkennung & Vollstreckung
Recognition & Enforcement
Prüfung, ob und wie ein Titel in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden kann – im europäischen Justizraum wie außerhalb.
Zuständigkeit & anwendbares Recht
Jurisdiction & Applicable Law
Einordnung nach der Brüssel-Ia-Verordnung sowie nach Rom I und Rom II, ergänzt um das nationale Kollisionsrecht der betroffenen Staaten.
Vermögensermittlung & Sicherung
Asset Tracing & Preservation
Nachvollziehen von Zahlungswegen, Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Plattformen sowie einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Vermögen.
Internationale Betrugsfälle
International Fraud & Scam
Betrug, Scam und Cybercrime mit Beteiligten, Konten oder Plattformen in mehreren Staaten – von der Beweissicherung bis zur Anspruchsdurchsetzung.
Zum FachbereichGesellschaften & Konzernstrukturen
Corporate & Group Structures
Beteiligungen, Haftungsfragen und Organverantwortung bei Gesellschaften mit Sitz oder Tätigkeit im Ausland.
Rechtshilfe & Behördenkoordination
Mutual Legal Assistance
Abstimmung mit Behörden, Banken und Zahlungsdienstleistern über Ländergrenzen hinweg, einschließlich Anfragen und Meldewegen.
Ablauf
Von der Einordnung bis zur Vollstreckung
Grenzüberschreitende Mandate folgen einem vergleichbaren Ablauf. Er beginnt mit einer Einordnung statt mit einer Maßnahme – und endet mit der Frage, wie eine Entscheidung tatsächlich durchgesetzt werden kann.
- 01
Sachverhalt und Zuständigkeit klären
Wir erfassen den Ablauf, die beteiligten Personen und Gesellschaften sowie die betroffenen Staaten. Daraus ergibt sich, welche Gerichte in Betracht kommen und welches Recht voraussichtlich Anwendung findet.
- 02
Strategie und Reihenfolge festlegen
Bei mehreren möglichen Foren entscheidet häufig die Reihenfolge über das Ergebnis. Wir wägen ab, wo zuerst gehandelt werden sollte und welche Schritte parallel sinnvoll sind.
- 03
Umsetzung in den betroffenen Staaten
Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger. Wir koordinieren diese Zusammenarbeit und bleiben Ihre zentrale Ansprechstelle.
- 04
Durchsetzung und Vollstreckung
Ein Titel ist nur so viel wert wie seine Durchsetzbarkeit. Wir prüfen frühzeitig, wo Vermögen liegt und welche Vollstreckungswege je nach Sachverhalt eröffnet sind.
Vertrauen. Erfahrung. Ergebnis.
Recht kennt keine Grenzen. Vertrauen kennt Lösungen.
Sehen Sie in unserem Video, wie wir Mandanten in komplexen internationalen Fällen unterstützen – strategisch, diskret und ergebnisorientiert. Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten seit über fünfzehn Jahren an der Schnittstelle von Wirtschaftsstrafrecht, Betrugsabwehr und grenzüberschreitender Zivilprozessführung. Wir sichern Beweise, bevor sie verloren gehen, koordinieren Strafanzeigen und Zivilklagen in mehreren Ländern gleichzeitig und arbeiten mit Ermittlungsbehörden, Banken und Zahlungsdienstleistern zusammen, um Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Dabei behalten Sie jederzeit die Kontrolle: Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, eine transparente Kostenstruktur und eine feste Ansprechperson, die Ihre Sprache spricht. Ob einmaliger Vorfall oder komplexes Verfahren über mehrere Jurisdiktionen – wir entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Ziel passt, und setzen sie konsequent um. Im Video erläutern wir unser Vorgehen anhand typischer Mandate aus Deutschland, Großbritannien, Estland, Frankreich und den Niederlanden.
Video ansehenHäufige Fragen
Häufige Fragen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten
Die Antworten geben den Rahmen wieder, in dem wir arbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab.
Mandat anfragen
Grenzüberschreitender Sachverhalt? Lassen Sie ihn zuerst einordnen.
Schildern Sie uns den Ablauf und die beteiligten Staaten. Wir prüfen Zuständigkeit, anwendbares Recht und mögliche Maßnahmen und sagen Ihnen offen, wie wir Aussichten, Aufwand und Risiken einschätzen – bevor Kosten entstehen.
- Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
- Vertraulich und anwaltlich verschwiegen
