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International · Mandate

Wie ein Mandat über mehrere Rechtsordnungen geführt wird.

In grenzüberschreitenden Sachverhalten entscheidet selten das materielle Recht über das Ergebnis, sondern die Reihenfolge: welches Gericht zuerst angerufen wird, wo Vermögen gesichert werden kann, bevor es weiterbewegt wird, und ob eine Entscheidung dort anerkannt wird, wo die Gegenseite tatsächlich etwas besitzt.

Der beschriebene Ablauf ist ein Muster, kein Versprechen. Welche Schritte in Ihrem Fall möglich und sinnvoll sind, ergibt sich erst aus der Prüfung des Sachverhalts; Aussagen über den Ausgang eines Verfahrens sind nicht möglich.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Fallverantwortung

    eine Ansprechperson je Mandat

  • Vertretung

    durch örtlich zugelassene Berufsträger

  • Kosten

    Freigabe vor jeder Maßnahme

Ausgangslage

Warum die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet

Ein typischer Sachverhalt sieht so aus: Der Vertrag unterliegt dem Recht eines Staates, die Zahlung ist über ein Konto in einem zweiten gelaufen, die Gegenseite ist in einem dritten registriert, und die Vermögenswerte, aus denen sich ein Anspruch befriedigen ließe, liegen in einem vierten. Jede dieser vier Anknüpfungen kann eine andere Zuständigkeit begründen, und nicht jede führt zu einem Titel, der am Ende durchsetzbar ist.

Daraus folgt eine unangenehme Eigenschaft dieser Verfahren: Der erste Schritt begrenzt die späteren. Wird in einem Staat Klage erhoben, kann das in einem anderen anhängige oder geplante Verfahren blockieren; wird zu früh offen kommuniziert, verschwinden Vermögenswerte, bevor sie gesichert werden können. Deshalb beginnt die Arbeit nicht mit einem Schreiben, sondern mit einer Einordnung.

Der folgende Ablauf beschreibt, in welcher Reihenfolge wir die maßgeblichen Fragen prüfen. Er ist kein Zeitplan und kein Leistungsversprechen – manche Mandate enden nach der Einordnung mit dem Rat, nichts zu unternehmen, weil der zu erwartende Aufwand den erreichbaren Vorteil übersteigt.

Ablauf

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge

Die Schritte greifen ineinander: Was in Schritt zwei über die Zuständigkeit herauskommt, entscheidet darüber, ob Schritt drei überhaupt in Betracht kommt.

  1. Sachverhalt aufnehmen und Unterlagen sichern

    Zuerst wird rekonstruiert, was geschehen ist: Verträge, Korrespondenz, Zahlungsbelege, Zeitpunkte und Beteiligte. Parallel wird gesichert, was verloren gehen kann – Plattformkonten werden geschlossen, Chatverläufe gelöscht, Server abgeschaltet. Diese Sicherung ist zeitkritisch und wird deshalb nicht nachgeordnet.

  2. Zuständigkeit und anwendbares Recht klären

    Erst danach lässt sich beurteilen, welches Gericht angerufen werden kann und welches Recht Anwendung findet. Im europäischen Justizraum folgt das den einschlägigen Verordnungen, außerhalb dem jeweiligen nationalen Kollisionsrecht und einschlägigen Übereinkommen. Häufig bestehen mehrere Möglichkeiten, die sich in Dauer, Kosten und Durchsetzbarkeit deutlich unterscheiden.

  3. Vermögenswerte lokalisieren und Sicherung prüfen

    Ein Titel gegen eine vermögenslose Gegenseite ist ein teures Stück Papier. Deshalb wird vor einer Klage geprüft, wo Vermögen vorhanden ist und ob einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommt, um es dort zu sichern. Ob ein solcher Antrag möglich und sinnvoll ist, hängt von der Rechtsordnung und vom Kenntnisstand ab.

  4. Örtliche Vertretung beauftragen und abstimmen

    Wo eine Vertretung vor Gericht erforderlich ist, wird eine örtlich zugelassene Berufsträgerin oder ein örtlich zugelassener Berufsträger beauftragt. Auswahl, Briefing, Fristenabgleich und Übersetzung laufen über die Fallverantwortung, damit nicht mehrere Verfahren unkoordiniert nebeneinander geführt werden.

  5. Ansprüche geltend machen – außergerichtlich oder gerichtlich

    Ob zuerst außergerichtlich vorgegangen wird, hängt davon ab, ob die Gegenseite ansprechbar ist und ob eine Ankündigung die Sicherung von Vermögen gefährden würde. Strafanzeige und zivilrechtliche Durchsetzung folgen unterschiedlichen Logiken und werden bewusst aufeinander abgestimmt statt parallel betrieben.

  6. Anerkennung und Vollstreckung vorbereiten

    Eine Entscheidung wirkt nur dort, wo sie anerkannt und vollstreckt werden kann. Innerhalb der Europäischen Union erleichtern das die einschlägigen Verordnungen; gegenüber Drittstaaten – einschließlich des Vereinigten Königreichs seit dem Austritt – richtet sich die Anerkennung nach nationalem Recht und Übereinkommen. Diese Frage wird nicht am Ende gestellt, sondern vor der Klage.

Koordination

Was bei uns bleibt und was abgegeben wird

Die Aufteilung ist in jedem Mandat dieselbe, weil sie der Grund dafür ist, dass die Mandantschaft nur eine Ansprechperson braucht.

Bei der Fallverantwortung

  • Einordnung des Sachverhalts und Strategie über alle betroffenen Staaten
  • Auswahl und Briefing der örtlichen Vertretungen
  • Fristenführung über mehrere Rechtsordnungen hinweg
  • Kommunikation mit der Mandantschaft und Kostenfreigaben
  • Abstimmung von Strafanzeige, Auskunftsersuchen und Zivilverfahren

Bei örtlich zugelassenen Berufsträgern

  • Auftreten vor Gerichten und Behörden im jeweiligen Staat
  • Beurteilung von Besonderheiten des dortigen Verfahrensrechts
  • Zustellungen und Vertretung in Nebenverfahren
  • Vollstreckungsmaßnahmen im jeweiligen Staat

Grenzen

Was sich nicht zusagen lässt

Ob und in welcher Höhe sich ein Anspruch durchsetzen lässt, hängt von Umständen ab, die außerhalb des Einflussbereichs einer Kanzlei liegen: davon, ob die Gegenseite auffindbar ist, ob sie noch über Vermögen verfügt, wie schnell Auskünfte erteilt werden und wie das zuständige Gericht entscheidet. Wir geben deshalb keine Erfolgsversprechen und keine Quoten an.

Manche Wege schließen sich schnell. Rückrufverfahren im Zahlungsverkehr sind an kurze Fristen gebunden, Plattformen löschen Daten nach eigenen Aufbewahrungsregeln, und Vermögenswerte lassen sich innerhalb von Tagen über mehrere Staaten bewegen. Je früher ein Sachverhalt geprüft wird, desto mehr Optionen stehen in der Regel noch offen – das ist die einzige belastbare Aussage über den Zeitfaktor, die sich treffen lässt.

Und in einem Teil der Fälle ist der ehrliche Rat, nichts zu unternehmen: wenn der erreichbare Betrag den zu erwartenden Aufwand nicht rechtfertigt oder die Gegenseite erkennbar vermögenslos ist. Wir sagen das, auch wenn es gegen ein Mandat spricht.

Mandat anfragen

Je früher ein Sachverhalt geprüft wird, desto mehr Wege stehen offen.

Das ist die einzige belastbare Aussage über den Zeitfaktor, die sich treffen lässt – und der Grund, aus dem eine erste Einordnung nichts kostet. Schildern Sie uns den Ablauf, und Sie erhalten eine Einschätzung der Aussichten und der Risiken.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
  • Vertraulich und anwaltlich verschwiegen

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