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BetrugsartenFachredaktion Settelmayer und Kollegen2 Min. Lesezeit

Phishing 2026: Woran Sie gefälschte Bank-E-Mails noch erkennen

Rechtschreibfehler und krude Anreden taugen längst nicht mehr als Erkennungsmerkmal. Was bleibt, sind der Anlass der Nachricht und der Weg, den sie Ihnen vorgibt.

Die klassischen Erkennungsmerkmale für Phishing sind entfallen. Nachrichten sind sprachlich korrekt, individuell adressiert und beziehen sich auf echte Vorgänge. Was sich nicht ändern lässt, ist die Struktur: Es gibt einen Anlass, der Dringlichkeit erzeugt, und eine Handlung, die über einen vorgegebenen Weg erfolgen soll.

Der Anlass verrät mehr als die Form

Wiederkehrend sind wenige Anlässe: eine angeblich blockierte Zahlung, eine ablaufende Verifizierung, ein neues Sicherheitsverfahren, eine ungewöhnliche Anmeldung. Allen gemeinsam ist, dass sie eine sofortige Handlung nahelegen und einen Weg dafür anbieten – einen Link, eine Rufnummer, eine App-Freigabe.

Bemerkenswert ist der Trend zum Medienwechsel. Die E-Mail kündigt einen Anruf an, der Anruf verweist auf eine Freigabe in der Banking-App. Dadurch wirkt jeder einzelne Schritt bestätigt, obwohl alle Schritte aus derselben Quelle stammen.

Was Institute nie verlangen

Keine Bank fordert TAN, PIN oder Passwörter per E-Mail, SMS oder telefonisch an. Ebenso wird nicht verlangt, Geld zur Sicherung auf ein anderes Konto zu überweisen oder eine Freigabe in der App zu erteilen, deren Text nicht zum geschilderten Vorgang passt. Der angezeigte Freigabetext ist dabei das entscheidende Detail: Er beschreibt, was tatsächlich autorisiert wird.

Nach einer Freigabe oder Eingabe

Sinnvoll ist regelmäßig, unverzüglich die Bank über die offizielle Sperrnummer zu informieren, Zugänge zu sperren und Passwörter von einem anderen Gerät aus zu ändern. Sichern Sie Nachricht, Absenderadresse, Kopfzeilen und Rufnummern; sie sind für Auskunftsersuchen und eine Strafanzeige erforderlich.

Ob eine Zahlung zurückgeholt werden kann, richtet sich nach Zahlungsweg und Zeitablauf. Bei autorisierten Zahlungen – etwa nach einer erteilten Freigabe – ist die Ausgangslage rechtlich anders zu beurteilen als bei nicht autorisierten. Eine Prüfung kann erforderlich sein.

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