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Fachbereich · Telefonbetrug

Am Telefon waren Druck, eine Amtsperson und eine Frist – erfunden war alles davon.

Telefonbetrug erzeugt eine Ausnahmesituation und hält sie aufrecht. Der Anruf soll nicht überzeugen, sondern verhindern, dass nachgedacht oder mit jemandem gesprochen wird: eine Notlage in der Familie, ein angebliches Verfahren, ein Sicherheitsproblem am Rechner. Deshalb hilft im Nachhinein selten die Frage, warum es funktioniert hat – wichtiger ist, was in den Stunden danach noch möglich ist.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Hebel

    Zeitdruck und Isolation vom Umfeld

  • Rufnummern

    Anzeige im Display ist fälschbar

  • Behandlung

    vertraulich und ohne Vorverurteilung

Soforthilfe

Unmittelbar nach dem Anruf

Wenn bereits gezahlt oder Zugriff gewährt wurde, zählen die nächsten Stunden. Die Reihenfolge ist: Zugriff beenden, Zahlung stoppen, Beweise sichern, Anzeige erstatten.

  1. Das Gespräch beenden und selbst zurückrufen

    Legen Sie auf und rufen Sie die angebliche Stelle unter einer Nummer zurück, die Sie selbst herausgesucht haben – nicht unter der angezeigten oder genannten Nummer. Nutzen Sie dafür möglichst ein anderes Telefon, weil eine bestehende Verbindung gehalten werden kann.

  2. Zahlung stoppen und Rückruf verlangen

    Wenden Sie sich sofort an Ihre Bank, lassen Sie Karten und Onlinebanking sperren und verlangen Sie ausdrücklich den Rückruf der Überweisung. Steht eine Bargeldübergabe noch aus, führen Sie sie nicht durch und verständigen Sie die Polizei über den Notruf.

  3. Fernzugriff auf das Gerät beenden

    Trennen Sie den Rechner vom Netz, entfernen Sie die installierte Fernwartungssoftware und lassen Sie das Gerät prüfen. Setzen Sie anschließend von einem anderen Gerät aus die Zugangsdaten für Onlinebanking und E-Mail zurück, da sie während der Sitzung mitgelesen worden sein können.

  4. Alles notieren, solange die Erinnerung frisch ist

    Halten Sie Datum, Uhrzeit und Dauer der Anrufe, die angezeigte Rufnummer, die genannten Namen und Dienstbezeichnungen, den Wortlaut der Forderung und die Beschreibung einer etwaigen Abholerin oder eines Abholers fest. Sichern Sie zusätzlich Anrufliste, Nachrichten und Zahlungsbelege.

  5. Anzeige erstatten und das Umfeld informieren

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Informieren Sie zugleich Angehörige oder Nachbarn, denn diese Anrufe erfolgen erfahrungsgemäß in Serien innerhalb derselben Straße oder desselben Wohnhauses. Diese Information ist häufig der wirksamste Schutz für weitere Betroffene.

  6. Auf keinen weiteren Anruf eingehen

    Nach einer erfolgreichen Tat folgt häufig ein zweiter Anruf – angeblich zur Rückabwicklung, zur Zeugenaussage oder zur Erstattung, verbunden mit einer erneuten Forderung. Beenden Sie solche Gespräche, notieren Sie sie und geben Sie keine weiteren Daten preis.

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Überblick

Die drei wiederkehrenden Varianten

Der Schockanruf beginnt mit einer weinenden Stimme oder einer dritten Person, die von einem Unfall, einer Festnahme oder einer dringenden Kaution berichtet. Die angerufene Person soll in der Aufregung selbst einen Namen nennen, der dann übernommen wird. Anschließend übernimmt eine ruhige Stimme – Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht – und nennt einen Betrag, der sofort übergeben oder überwiesen werden müsse. Das Gespräch wird bis zur Übergabe nicht beendet, damit keine Rückfrage möglich ist.

Bei falschen Amtsträgern wird ein angebliches Ermittlungsverfahren behauptet: Einbrecherbanden mit einer Liste, ein kompromittiertes Konto, ein Verdacht gegen Bankmitarbeiter. Vermögen soll deshalb zur Sicherung übergeben, an ein Verwahrkonto überwiesen oder für eine Abholung bereitgelegt werden. Im Display erscheint dabei häufig eine echte Behördennummer; die Anzeige der Rufnummer lässt sich technisch frei setzen und ist kein Nachweis.

Der angebliche technische Support meldet einen Virenbefall oder ein Abonnement, das erstattet werden soll. Über eine Fernwartungssoftware wird Zugriff auf den Rechner genommen, das Onlinebanking geöffnet und eine angebliche „Fehlbuchung“ inszeniert, die die angerufene Person korrigieren soll. Tatsächlich wird dabei eine Überweisung ausgelöst oder eine Freigabe erteilt. Der Zugriff auf das Gerät bleibt danach häufig bestehen.

Erkennen

Woran der Anruf erkennbar ist

Der Aufbau ist über alle Varianten hinweg ähnlich. Wer ihn kennt, erkennt ihn auch dann, wenn die Geschichte im ersten Moment glaubhaft wirkt.

  • Sie sollen das Gespräch nicht beenden und niemanden hinzuziehen – auch nicht die Familie oder die eigene Bank.
  • Es wird Bargeld, Schmuck oder eine sofortige Überweisung verlangt, häufig verbunden mit einer Abholung an der Wohnung.
  • Der Anrufer nennt Namen von Angehörigen erst, nachdem Sie sie selbst genannt haben.
  • Im Display erscheint eine Behörden- oder Bankrufnummer, obwohl Sie nicht dort angerufen haben.
  • Sie sollen eine Software installieren, damit jemand aus der Ferne auf Ihren Rechner sehen kann.
  • Es wird verlangt, dass Sie sich in Ihr Onlinebanking einloggen, während der Anrufer zusieht oder mithört.
  • Für eine angebliche Erstattung sollen Sie eine Zahlung freigeben oder einen Betrag zurücküberweisen.

Mögliche Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen

Was in Betracht kommt, hängt davon ab, ob Bargeld übergeben oder überwiesen wurde und ob ein Zugriff auf Geräte stattgefunden hat. Beides führt zu unterschiedlichen Wegen.

  • Geordnete Aufnahme des Anrufs und der Folgen

    Wir halten den Ablauf strukturiert fest, solange die Erinnerung belastbar ist. Gerade bei Schockanrufen ist die spätere Rekonstruktion schwierig, weil das Gespräch unter starker Belastung geführt wurde.

  • Begleitung gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister

    Wir formulieren die Rückruf- und Erstattungsverlangen, wahren die geltenden Fristen und prüfen, ob die Zahlung als autorisiert zu behandeln ist. Ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Zahlungsdienstleister kann daneben in Betracht kommen.

  • Anzeige und Zusammenführung mit weiteren Fällen

    Diese Taten werden in Serien begangen, und Ermittlungsbehörden führen Verfahren regelmäßig zusammen. Eine sorgfältig aufbereitete Anzeige mit Zeiten, Nummern und Beschreibungen kann dazu beitragen; über den Fortgang entscheiden die Behörden.

  • Prüfung von Ansprüchen gegen identifizierte Beteiligte

    Wird eine Abholperson oder ein Kontoinhaber festgestellt, können Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, gegebenenfalls im Anschluss an ein Strafverfahren. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, prüfen wir mit Ihnen.

  • Absicherung nach einem Gerätezugriff

    Nach einem Fernzugriff ist zu klären, welche Konten und Daten betroffen sein können und ob mit weiteren Verfügungen zu rechnen ist. Je nach Umfang kommen Sperrvermerke und die Information beteiligter Stellen in Betracht.

Aussichten

Wie die Aussichten einzuschätzen sind

Ob etwas zurückgeführt werden kann, hängt davon ab, wohin das Geld gegangen ist und wer es noch hält. Bei einer Überweisung, die innerhalb weniger Stunden gemeldet wird, kann ein Rückruf Aussicht haben. Bei einer Bargeldübergabe an eine unbekannte Person gibt es diesen Weg nicht; hier hängt alles davon ab, ob im Ermittlungsverfahren jemand ermittelt wird. Ein Ergebnis kann Ihnen niemand zusagen.

Der Zeitdruck ist ungleich verteilt. Zahlungsbezogene Wege schließen sich innerhalb von Stunden bis Tagen und sind an Fristen gebunden, die sofort zu klären sind. Anzeige, Auskünfte über Empfängerkonten und mögliche Ansprüche gegen später identifizierte Beteiligte bleiben länger offen, brauchen aber Zeit und führen nicht regelmäßig zu einer Zahlung.

Wichtig ist uns ein Hinweis, der nicht rechtlicher Natur ist: Diese Anrufe sind darauf ausgelegt, jeden zu treffen, der gerade erreichbar ist, und das Gefühl, versagt zu haben, ist der häufigste Grund, warum niemand davon erfährt. Für die Bearbeitung spielt es keine Rolle. Die übergreifenden Grundlagen zu Beweissicherung und Zahlungsverfolgung sind im Fachbereich Betrug & Scam dargestellt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Telefonbetrug

Die Antworten beschreiben den Rahmen. Was in Ihrem Fall gilt, hängt davon ab, wie gezahlt wurde und wie viel Zeit seither vergangen ist.

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Sie erhalten eine Einordnung, mögliche Maßnahmen und eine offene Einschätzung der Aussichten und Risiken – bevor Kosten entstehen. Je früher ein Sachverhalt geprüft wird, desto mehr Wege stehen in der Regel noch offen.

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