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Rechtsgebiet · Strafrecht

Strafrecht – handeln, bevor die Akte gegen Sie arbeitet.

Im Strafverfahren entscheidet die Anfangsphase über den Verlauf. Wer als Beschuldigter zu früh spricht oder als Verletzter zu lange wartet, verschlechtert seine Lage in einer Weise, die sich später kaum korrigieren lässt. Unsere Aufgabe ist es, diese Phase zu strukturieren.

Wir vertreten beide Seiten des Verfahrens – Beschuldigte und Verletzte –, jedoch nie in derselben Sache. Über Einleitung, Umfang und Ausgang der Ermittlungen entscheiden die Behörden.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Kosten

    keine ohne Ihre ausdrückliche Freigabe

  • Beratung

    Deutsch, Englisch, Französisch

  • Behandlung

    vertraulich und anwaltlich verschwiegen

Überblick

Zwei Rollen, ein Verfahren

Strafverfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund unterscheiden sich von der klassischen Vorstellung eines Strafprozesses. Es beginnt selten mit einer Verhaftung und meist mit einem Schreiben: einer Vorladung zur Vernehmung, einer Durchsuchungsankündigung, einer Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zu diesem Zeitpunkt existiert bereits eine Akte, deren Inhalt Sie nicht kennen – die Behörde dagegen sehr wohl. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Nachteil, und sie lässt sich nur durch Akteneinsicht und Schweigen ausgleichen, nicht durch Erklärungsversuche.

Für Beschuldigte gilt deshalb ein einfacher Grundsatz, der im Moment der ersten Konfrontation dennoch schwerfällt: Es besteht keine Pflicht, sich zur Sache zu äußern, und es gibt praktisch keine Situation, in der eine spontane Einlassung ohne Kenntnis der Aktenlage von Vorteil ist. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Behörde, beantragen Akteneinsicht und entwickeln erst danach eine Verteidigungsstrategie – die auch darin bestehen kann, weiterhin zu schweigen.

Sichtung von Unterlagen zur Vorbereitung eines Verfahrens
Vor jeder Einlassung und vor jeder Anzeige steht die Sichtung der Unterlagen. Was sich nicht belegen lässt, trägt im Verfahren nicht.

Für Verletzte ist die Ausgangslage umgekehrt. Wer durch Betrug, Untreue oder Computerbetrug geschädigt wurde, hat ein Interesse daran, dass ermittelt wird, weil das Strafverfahren Zugriffe eröffnet, über die Privatpersonen und Unternehmen nicht verfügen: Auskünfte von Banken, Zugriffe auf Kommunikationsdaten, in geeigneten Fällen die Sicherstellung von Vermögen. Eine strukturierte Strafanzeige, die den Sachverhalt chronologisch und belegt darstellt, wird dabei anders bearbeitet als eine knappe Meldung ohne Anlagen.

Der Schnittpunkt beider Rollen liegt in der Akteneinsicht. Als Verletzter können Sie Einsicht beantragen und dadurch Erkenntnisse gewinnen, die zivilrechtlich verwertbar sind – etwa zur Identität von Kontoinhabern oder zum Geldfluss. Genau deshalb behandeln wir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte nicht getrennt, sondern stimmen ihre Reihenfolge aufeinander ab. Wie das im Betrugsfall aussieht, beschreiben wir im Fachbereich Betrug & Scam.

Typische Mandate

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei Vermögensdelikten
  • Begleitung von Durchsuchungen und Sicherstellungen
  • Vertretung als Verletzter, einschließlich Akteneinsicht
  • Strukturierte Strafanzeigen mit Beweismittelübersicht
  • Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung im Strafprozess
  • Verfahren mit Auslandsbezug und Rechtshilfeersuchen

Typische Mandantenfragen

Was Betroffene und Beschuldigte häufig fragen

Die Antworten geben den Rahmen wieder, in dem wir arbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Akteninhalt ab, den wir zunächst einsehen müssen.

Risiken

Wo Verfahren früh entschieden werden

Die folgenden Punkte begegnen uns regelmäßig – und sie wirken sich fast immer in der Anfangsphase aus, in der die Beteiligten noch glauben, die Sache mit einer Erklärung zu klären.

  • Die spontane Einlassung

    Ein Gespräch am Telefon oder eine kurze Erklärung „zur Klarstellung“ wird protokolliert und ist Teil der Akte. Widersprüche zu späteren Angaben lassen sich kaum ausräumen und wirken belastend.

    Mögliche Maßnahmen: Kommunikation über anwaltliche Vertretung führen, Akteneinsicht beantragen und die Einlassung erst danach abwägen.

  • Sicherstellung ohne Widerspruch

    Bei Durchsuchungen werden Datenträger und Unterlagen mitgenommen, ohne dass der Umfang protokolliert oder Widerspruch erklärt wird. Das erschwert späteren Rechtsschutz erheblich.

    Mögliche Maßnahmen: Sicherstellungsverzeichnis verlangen, Widerspruch protokollieren lassen und die Verhältnismäßigkeit prüfen.

  • Die dünne Anzeige

    Eine Anzeige ohne Chronologie und ohne Anlagen wird mit erheblich geringerer Priorität bearbeitet als eine, die den Sachverhalt belegt und Ermittlungsansätze benennt.

    Mögliche Maßnahmen: Sachverhalt chronologisch aufbereiten, Beweismittel benennen und konkrete Ermittlungsansätze aufzeigen.

  • Verlorene Zeit bei Vermögenswerten

    Während das Verfahren anläuft, werden Beträge weitergeleitet. Was nicht früh gesichert wird, ist später regelmäßig nicht mehr greifbar – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

    Mögliche Maßnahmen: parallel zivilrechtliche Sicherung prüfen und die Anregung eines Vermögensarrests erwägen.

  • Fristen im Verletztenverfahren

    Rechtsbehelfe gegen Einstellungsbescheide und Anträge auf Akteneinsicht sind fristgebunden. Wer den Bescheid unbeantwortet ablegt, verliert Optionen.

    Mögliche Maßnahmen: Bescheid und Fristen prüfen und die verbleibenden Rechtsbehelfe abwägen.

  • Parallellaufende Verfahren

    Straf- und Zivilverfahren beeinflussen sich. Ein zu früher zivilrechtlicher Schritt kann die Gegenseite warnen; ein zu spätes Vorgehen kann Verjährung auslösen.

    Mögliche Maßnahmen: Reihenfolge der Schritte abstimmen und Akteneinsicht als Erkenntnisquelle einplanen.

International

Strafverfahren mit Auslandsbezug

Sobald Beschuldigte, Konten oder Server im Ausland liegen, treten Zuständigkeits- und Rechtshilfefragen vor die materielle Bewertung. Deutsche Behörden können nicht unmittelbar im Ausland ermitteln; sie sind auf Rechtshilfe angewiesen, und deren Dauer bestimmt den Verfahrensverlauf oft stärker als die Beweislage.

Für Verletzte bedeutet das: Erkenntnisse entstehen häufig schneller über Zahlungsdienstleister und Banken innerhalb der EU als über den Sitz der Täter. Wir richten Anzeigen deshalb so aus, dass sie erreichbare Ermittlungsansätze benennen, und koordinieren parallel mit örtlich zugelassenen Berufsträgern in den betroffenen Staaten.

Rechtshilfe
Innerhalb der EU über die Europäische Ermittlungsanordnung, außerhalb nach Abkommen und nationalem Recht. Die Bearbeitungsdauer ist der maßgebliche Faktor.
Europäischer Haftbefehl
Bei Auslieferungsersuchen sind Verfahrensgarantien und Verhältnismäßigkeit zu prüfen; eine frühe Verteidigung im ersuchten Staat ist regelmäßig geboten.
Vermögensabschöpfung
Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen werden im europäischen Justizraum grundsätzlich gegenseitig anerkannt, was Zugriffe über Grenzen hinweg ermöglicht.
Sprache und Zustellung
Zustellungen und Übersetzungen verlängern Verfahren. Wir kalkulieren diesen Aufwand von Anfang an ein, statt ihn nachzureichen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Diese Antworten gelten unabhängig vom Rechtsgebiet. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab.

Mandat anfragen

Fragen zu Strafrecht? Lassen Sie Ihren Sachverhalt einordnen.

Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt und Ihr Ziel. Wir prüfen die Ausgangslage, benennen mögliche Maßnahmen und schätzen Aussichten, Aufwand und Risiken ein – bevor Kosten entstehen.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
  • Vertraulich und anwaltlich verschwiegen

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Rund um die Uhr erreichbar – auch per WhatsApp aus dem Ausland.

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