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BetrugsartenFachredaktion Settelmayer und Kollegen2 Min. Lesezeit

Fake Invoice: Wenn die Bankverbindung im Zahlungslauf getauscht wird

Die Rechnung ist echt, die Leistung erbracht, der Betrag korrekt. Geändert wurde nur die IBAN – und genau deshalb fällt es oft erst Wochen später auf.

Beim Rechnungsbetrug wird kein Dokument erfunden, sondern ein echtes verändert. Häufig wurde ein Postfach kompromittiert, sodass die manipulierte Rechnung aus einem laufenden Vorgang heraus kommt. Der Zahlungslauf verarbeitet sie unauffällig, weil alles bis auf die Kontoverbindung stimmt.

Warum die Entdeckung so lange dauert

Der Vorgang ist intern abgeschlossen: Rechnung geprüft, freigegeben, gezahlt, verbucht. Ein Fehler wird erst sichtbar, wenn der tatsächliche Lieferant mahnt – je nach Zahlungsziel Wochen später. Bis dahin ist der Betrag regelmäßig weitergeleitet, und die Ausgangslage für eine Rückholung hat sich deutlich verschlechtert.

Verschärfend wirkt, dass der Vorfall zunächst wie ein gewöhnlicher Buchungsfehler aussieht. Die Aufklärung beginnt daher oft in der Buchhaltung und nicht dort, wo sie hingehört – bei der Frage, ob ein Postfach kompromittiert wurde und ob weitere Vorgänge betroffen sind.

Rechtliche Ausgangslage

Zivilrechtlich stellt sich zunächst die Frage, ob die Zahlung Erfüllungswirkung hatte. Ist an einen Dritten gezahlt worden, besteht die Forderung des Lieferanten regelmäßig fort – der Schaden liegt dann beim zahlenden Unternehmen. Ob Ansprüche gegen Beteiligte, gegen kontoführende Institute oder aus Versicherungsverträgen bestehen, ist eine Frage des Einzelfalls und der Dokumentation.

Strafrechtlich kommen unter anderem Betrug und die Fälschung beweiserheblicher Daten in Betracht. Eine Anzeige kann Auskünfte über Kontoinhaber ermöglichen, die privat nicht zu erlangen sind. Zusagen über den Verlauf sind damit nicht verbunden.

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