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Zahlungen & RückholungFachredaktion Settelmayer und Kollegen2 Min. Lesezeit

Chargeback und SEPA-Rückruf: Fristen, die Sie kennen sollten

Zwei Verfahren, zwei völlig verschiedene Logiken. Wer sie verwechselt, verliert Zeit an der Stelle, an der Zeit am meisten kostet.

Rückholung ist kein einheitliches Verfahren. Für Überweisungen und Kartenzahlungen gelten unterschiedliche Mechanismen mit unterschiedlichen Voraussetzungen – und beide sind von der gesetzlichen Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen zu unterscheiden.

SEPA-Rückruf: ein Ersuchen an die Empfängerbank

Der Rückruf ist kein durchsetzbarer Anspruch, sondern eine Anfrage Ihrer Bank an die Empfängerbank, den Betrag zurückzuleiten. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein Guthaben vorhanden ist und der Empfänger zustimmt oder die Bank aus anderen Gründen mitwirkt. Praktisch bedeutet das: Der Rückruf wirkt vor allem in den ersten Stunden und Tagen.

Chargeback: Regeln des Kartensystems

Beim Chargeback wird eine Kartenzahlung über den Acquirer zurückbelastet. Die Voraussetzungen und Fristen ergeben sich aus den Regelwerken der Kartensysteme und variieren je nach Grund – etwa Nichtlieferung, nicht autorisierte Nutzung oder abweichende Leistung. Die Fristen sind zum Teil kurz und beginnen abhängig vom Reklamationsgrund.

Nicht autorisierte Zahlungen

Davon zu trennen sind Zahlungen, die Sie nie autorisiert haben. Hier bestehen grundsätzlich Erstattungsansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister, und die Beweislast für eine Autorisierung liegt bei ihm. Streitig ist in der Praxis regelmäßig, ob eine Freigabe – etwa in einer Banking-App – als Autorisierung zu bewerten ist. Diese Abgrenzung entscheidet über den anwendbaren Rahmen und sollte geprüft werden.

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