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Fachbereich · Identitätsdiebstahl

Verträge und Konten laufen auf Ihren Namen, ohne dass Sie davon wussten.

Identitätsmissbrauch fällt selten sofort auf. Bemerkt wird er über eine Mahnung für eine nie bestellte Ware, über ein Inkassoschreiben zu einem unbekannten Vertrag oder über eine abgelehnte Finanzierung. Der eigentliche Schaden liegt dann weniger im einzelnen Betrag als in der Zahl der Stellen, bei denen Sie inzwischen als säumig geführt werden – und die alle einzeln bereinigt werden müssen.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Reaktion

    Forderungen fristgerecht bestreiten

  • Auskunft

    eigene Datenbestände abfragen

  • Bereinigung

    jede Stelle einzeln, mit Nachweis

Soforthilfe

Was jetzt zu veranlassen ist

Zwei Dinge sind hier zeitkritisch: fristgebundene Reaktionen auf Forderungen und die Sicherung des Überblicks über alle betroffenen Stellen.

  1. Auf Forderungen fristgerecht und schriftlich reagieren

    Bestreiten Sie unbekannte Forderungen in Textform, benennen Sie den Vorgang und behalten Sie einen Nachweis der Absendung. Besonders wichtig ist das bei einem Mahnbescheid: Wird hierauf nicht innerhalb der angegebenen Frist reagiert, kann ein vollstreckbarer Titel entstehen, auch wenn die Forderung unberechtigt ist.

  2. Strafanzeige erstatten

    Eine Anzeige ist bei diesem Muster nicht nur wegen der Ermittlungen sinnvoll, sondern auch praktisch: Gläubiger, Banken und Auskunfteien verlangen regelmäßig ein Aktenzeichen, bevor sie einen Vorgang als Missbrauch behandeln. Nehmen Sie die erhaltenen Schreiben mit.

  3. Eigene Datenbestände abfragen

    Fordern Sie bei den relevanten Auskunfteien eine Selbstauskunft an, um den Umfang zu erkennen. Ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen, die Daten zu Ihrer Person verarbeiten, kann daneben in Betracht kommen und offenlegen, welche Verträge unter Ihrem Namen geführt werden.

  4. Zugänge und Zustellwege absichern

    Ändern Sie die Kennwörter der betroffenen Konten von einem sauberen Gerät, prüfen Sie hinterlegte Adressen, Telefonnummern und Weiterleitungen und lassen Sie unbeauftragte Nachsendeaufträge aufheben. Solange die Post umgeleitet wird, erreichen Sie auch künftige Schreiben nicht.

  5. Eine vollständige Liste der betroffenen Stellen führen

    Halten Sie jedes Schreiben mit Absender, Datum, Aktenzeichen und Forderungsbetrag fest und ergänzen Sie sie laufend. Die Bereinigung erfolgt bei jeder Stelle einzeln; ohne diese Übersicht bleiben regelmäßig einzelne Einträge stehen und wirken jahrelang fort.

  6. Ausweisdokumente prüfen lassen

    Ist ein Ausweis oder Führerschein abhandengekommen oder kopiert worden, melden Sie das den zuständigen Stellen und lassen Sie prüfen, ob ein Sperrvermerk oder eine Neuausstellung sinnvoll ist. Dokumentnummern werden bei Vertragsabschlüssen häufig ungeprüft übernommen.

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Überblick

Was mit den Daten geschieht

Grundlage ist ein Datensatz aus Name, Geburtsdatum, Anschrift und häufig einer Ausweisnummer oder Bankverbindung. Er stammt aus einem Datenabfluss bei einem Dienstleister, aus einer Phishing-Seite, aus einem verlorenen Ausweis oder aus einer Bewerbung, die nie eine echte gewesen ist. Mit diesem Bestand werden Bestellungen auf Rechnung ausgelöst, Mobilfunk- und Abonnementverträge geschlossen, Konten eröffnet oder Kleinkredite beantragt.

Auffällig wird das über Dritte. Die erste Nachricht kommt von einem Inkassodienstleister, einem Mobilfunkanbieter oder einer Bank, gelegentlich auch über einen Bescheid im gerichtlichen Mahnverfahren. Häufig wurde eine abweichende Lieferanschrift oder eine Nachsendung eingerichtet, sodass die vorangegangene Korrespondenz Sie nie erreicht hat. Genau deshalb ist der Zeitpunkt der Kenntnis wichtig und sollte festgehalten werden.

Die dritte Ebene betrifft die Folgen für Ihre eigene Position. Negative Einträge bei Auskunfteien wirken sich auf Kreditanfragen, Mietverträge und Vertragsabschlüsse aus, und sie verschwinden nicht dadurch, dass ein einzelner Gläubiger seine Forderung fallen lässt. Jede beteiligte Stelle muss gesondert informiert und zur Korrektur veranlasst werden. Diese Bereinigung ist der aufwendigste, aber auch der wirksamste Teil der Bearbeitung.

Erkennen

Woran ein Missbrauch auffällt

Häufig ist es ein einzelnes Schreiben, das nicht passt. Die folgenden Beobachtungen sollten Anlass sein, den eigenen Datenbestand zu prüfen, statt sie als Irrläufer abzulegen.

  • Sie erhalten Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zu Verträgen und Bestellungen, die Sie nicht kennen.
  • Eine Auskunftei führt Konten, Kredite oder Verträge, die Sie nie geschlossen haben.
  • Eine Finanzierung, ein Mobilfunkvertrag oder ein Mietangebot wird ohne erkennbaren Grund abgelehnt.
  • Post kommt nicht mehr an, oder Ihnen wird eine Nachsendung bestätigt, die Sie nicht beauftragt haben.
  • Es erreichen Sie Bestätigungen über Kontoeröffnungen, Kennwortänderungen oder Identitätsprüfungen, die Sie nicht veranlasst haben.
  • Ein Mahnbescheid betrifft eine Forderung, zu der Sie zuvor nie etwas erhalten haben.
  • Auf Kontoauszügen erscheinen kleine, unauffällige Abbuchungen unbekannter Anbieter.

Mögliche Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen

Die Arbeit besteht hier weniger aus einem großen Verfahren als aus vielen einzelnen, sauber dokumentierten Schritten. Welche davon nötig sind, ergibt sich aus dem Umfang des Missbrauchs.

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

    Wir bestreiten die Forderungen gegenüber Gläubigern und Inkassodienstleistern, wahren die Fristen und führen die Korrespondenz. Ist bereits ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren eingeleitet, prüfen wir die dort vorgesehenen Rechtsbehelfe, die eigenen kurzen Fristen unterliegen.

  • Auskunft über die Vertragsabschlüsse

    Ein Auskunftsanspruch gegenüber den verarbeitenden Unternehmen kann in Betracht kommen. Er dient dazu, den Ablauf des angeblichen Vertragsschlusses, die verwendeten Daten und die Lieferanschrift offenzulegen – Angaben, die für Anzeige und Bereinigung gleichermaßen gebraucht werden.

  • Bereinigung der Einträge bei Auskunfteien

    Wir verlangen die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Einträge bei den beteiligten Stellen und dokumentieren den Vorgang. Ob und wie schnell korrigiert wird, entscheidet die jeweilige Stelle; eine Zusage darüber ist nicht möglich.

  • Strafanzeige und Begleitung des Verfahrens

    Wir bereiten die Anzeige mit den vorliegenden Schreiben und Vertragsdaten auf. Häufig ergeben sich daraus Anhaltspunkte zur Herkunft des Datensatzes, die auch für die zivilrechtliche Seite von Bedeutung sind.

  • Prüfung von Ansprüchen gegen die datenverarbeitende Stelle

    Stammt der Datensatz aus einem Abfluss bei einem Unternehmen, können Ansprüche gegen dieses Unternehmen in Betracht kommen. Das setzt voraus, dass sich die Herkunft belegen lässt, was nicht in jedem Fall gelingt.

Aussichten

Was sich erreichen lässt

Bei Identitätsmissbrauch geht es seltener um die Rückholung von Geld als um die Abwehr von Forderungen und die Bereinigung von Einträgen. Wo dennoch Zahlungen abgeflossen sind, gilt dasselbe wie in den übrigen Fällen: Ob etwas zurückzuholen ist, hängt davon ab, wohin die Mittel gegangen sind und wer sie hält. Eine Zusage über das Ergebnis ist nicht möglich.

Der Zeitdruck liegt hier bei den Fristen. Reaktionsfristen auf Mahnbescheide und Vollstreckungsmaßnahmen sind kurz, und werden sie versäumt, entsteht ein Titel, der später nur mit erheblichem Aufwand angegriffen werden kann. Diese Frist ist der Punkt, an dem sich ein Weg endgültig schließen kann. Auskunfts- und Berichtigungsverfahren gegenüber Unternehmen und Auskunfteien bleiben demgegenüber länger möglich, dauern aber und verlangen Beharrlichkeit.

Realistisch ist ein Ergebnis, bei dem unberechtigte Forderungen abgewehrt und die wesentlichen Einträge korrigiert sind – nicht die vollständige Rücknahme jeder Spur, weil nicht jede beteiligte Stelle bekannt wird. Die übergreifenden Themen zu Beweissicherung und Verfahrenswegen sind im Fachbereich Betrug & Scam dargestellt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Identitätsmissbrauch

Die Antworten beschreiben den allgemeinen Rahmen. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Umfang des Missbrauchs und vom Stand der jeweiligen Verfahren ab.

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Sie erhalten eine Einordnung, mögliche Maßnahmen und eine offene Einschätzung der Aussichten und Risiken – bevor Kosten entstehen. Je früher ein Sachverhalt geprüft wird, desto mehr Wege stehen in der Regel noch offen.

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