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Rechtsgebiet · Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht – rechtliche Sicherheit für Unternehmen.

Unternehmerische Entscheidungen werden unter Unsicherheit getroffen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unsicherheit auf das zu reduzieren, was sich nicht vermeiden lässt: durch belastbare Verträge, eine realistische Bewertung von Ansprüchen und ein Vorgehen, das Aufwand und Ertrag gegeneinander abwägt.

Wir arbeiten analytisch statt kämpferisch. Wenn ein Verfahren wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sagen wir das – auch wenn es gegen ein Mandat spricht.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Kosten

    keine ohne Ihre ausdrückliche Freigabe

  • Beratung

    Deutsch, Englisch, Französisch

  • Behandlung

    vertraulich und anwaltlich verschwiegen

Überblick

Zwei Ebenen: Gestaltung und Auseinandersetzung

Wirtschaftsrecht ist kein einzelnes Rechtsgebiet, sondern die Summe der Regeln, nach denen Unternehmen Geschäfte abschließen, abwickeln und im Streitfall durchsetzen. In der Praxis zerfällt die Arbeit in zwei Ebenen. Die erste ist die Gestaltung: Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Sicherheiten, Vollmachten und interne Zuständigkeiten. Die zweite ist die Auseinandersetzung: nicht bezahlte Rechnungen, mangelhafte Lieferungen, gekündigte Verträge, Streit unter Gesellschaftern, Haftungsansprüche gegen Organe. Beide Ebenen hängen enger zusammen, als es im Tagesgeschäft erscheint – denn wie eine Auseinandersetzung ausgeht, entscheidet sich meist an Unterlagen, die Monate oder Jahre früher entstanden sind.

Diese Beobachtung prägt unser Vorgehen. Wenn ein Mandat mit einem Streit beginnt, ist die erste Frage nicht, wer im Recht ist, sondern was sich beweisen lässt. Ein Anspruch, der materiell besteht, aber nicht belegt werden kann, ist wirtschaftlich wenig wert; umgekehrt lässt sich eine schwache Rechtsposition durch eine geschlossene Dokumentation erheblich verbessern. Wir sichten daher zunächst Vertragsunterlagen, Korrespondenz, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege und ordnen den Sachverhalt chronologisch, bevor wir über Anspruchsschreiben oder Klage sprechen.

Abstimmung eines Mandats per Videokonferenz mit Partnerkanzleien
Bei Auslandsbezug koordinieren wir die Beteiligten in den betroffenen Staaten. Die Vertretung vor Gericht erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger.

Die zweite Frage ist die wirtschaftliche. Ein Verfahren bindet Zeit, Kapital und Aufmerksamkeit, und der Ausgang ist nie zugesagt. Deshalb bewerten wir zu Beginn nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern auch die Durchsetzbarkeit: Verfügt die Gegenseite über greifbares Vermögen? Ist sie solvent? Wo liegt dieses Vermögen? Ein Titel gegen eine vermögenslose Gesellschaft ist ein teures Stück Papier. Diese Prüfung führen wir bewusst vor der Mandatsübernahme durch, weil sie über die sinnvolle Strategie entscheidet – und manchmal dafür spricht, eine Vergleichslösung zu suchen statt zu klagen.

Auf der Gestaltungsebene arbeiten wir umgekehrt: vom typischen Streitfall her. Welche Klausel wird im Konflikt tatsächlich relevant? Wo scheitern Unternehmen in der Praxis? Erfahrungsgemäß nicht an exotischen Rechtsfragen, sondern an Grundlagen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nie wirksam einbezogen wurden. Rahmenverträge, die auf ein anderes Geschäftsmodell zugeschnitten waren. Zahlungsziele ohne Verzugsregelung. Gerichtsstandsvereinbarungen, die im Auslandsgeschäft nicht greifen. Solche Punkte fallen erst auf, wenn sie Geld kosten.

Ein eigener Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht. Zahlungsbetrug im laufenden Zahlungsverkehr – manipulierte Rechnungen, angebliche Weisungen der Geschäftsführung, kompromittierte E-Mail-Konten – ist für Unternehmen inzwischen ein Standardrisiko und nicht mehr ein Ausnahmefall. Solche Fälle erfordern zivil- und strafrechtliches Vorgehen gleichzeitig, dazu die schnelle Einbindung von Banken und Zahlungsdienstleistern. Wie wir dabei arbeiten, beschreiben wir ausführlich im Fachbereich Betrug & Scam.

Wir beraten mittelständische Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter, sowohl laufend als auch anlassbezogen. Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger; bei Sachverhalten mit Auslandsbezug koordinieren wir die Zusammenarbeit und bleiben Ihre zentrale Ansprechstelle.

Typische Mandate

  • Forderungen durchsetzen oder abwehren, national und grenzüberschreitend
  • Liefer-, Dienstleistungs- und Rahmenverträge gestalten und prüfen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen und auf Wirksamkeit prüfen
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Fragen der Organhaftung
  • Zahlungsbetrug im Zahlungsverkehr, einschließlich CEO Fraud
  • Vertragsbeendigung, Kündigung und Rückabwicklung

Typische Mandantenfragen

Was Unternehmen uns häufig fragen

Die Antworten geben den Rahmen wieder, in dem wir arbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt und von der Beweislage ab.

Risiken

Wo in der Praxis Geld verloren geht

Die folgenden Punkte begegnen uns regelmäßig. Keiner davon ist exotisch – und genau das macht sie teuer, weil sie im Tagesgeschäft nicht auffallen, sondern erst im Streitfall.

  • AGB ohne wirksame Einbeziehung

    Die Bedingungen existieren, wurden aber nie so übermittelt, dass der Vertragspartner sie zumutbar zur Kenntnis nehmen konnte. Im Streitfall gilt dann das Gesetz – ohne Haftungsbegrenzung, ohne Gerichtsstandsklausel, ohne die vereinbarten Fristen.

    Mögliche Maßnahmen: Prüfung des Einbeziehungswegs, Anpassung der Angebots- und Bestellprozesse sowie eine Inhaltskontrolle der einzelnen Klauseln.

  • Lückenhafte Dokumentation

    Leistungen sind erbracht, aber Abnahme, Nachträge oder Mängelanzeigen wurden nur telefonisch abgestimmt. Materiell bestehende Ansprüche lassen sich dann nicht oder nur mit erheblichem Aufwand belegen.

    Mögliche Maßnahmen: Rekonstruktion der Chronologie aus vorhandener Korrespondenz und, für die Zukunft, schlanke Bestätigungsroutinen im Tagesgeschäft.

  • Verjährung und Fristversäumnis

    Forderungen bleiben aus Rücksicht auf die Geschäftsbeziehung liegen. Ist die Frist abgelaufen, ist der Anspruch praktisch entwertet, selbst wenn er unstreitig war.

    Mögliche Maßnahmen: Fristenprüfung der offenen Positionen und, je nach Sachverhalt, Hemmung oder Neubeginn der Verjährung durch geeignete Schritte.

  • Titel ohne Vollstreckungssubstrat

    Das Verfahren wird gewonnen, die Gegenseite ist jedoch vermögenslos oder hat Vermögen bereits verlagert. Die Kosten bleiben, der Anspruch bleibt uneinbringlich.

    Mögliche Maßnahmen: Prüfung der Vermögenslage vor Verfahrensbeginn und, wo zulässig, einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung.

  • Organhaftung in der Krise

    Bei sich abzeichnender Zahlungsunfähigkeit verdichten sich die Pflichten der Geschäftsführung. Verspätete Anträge oder Zahlungen in der Krise können zu persönlicher Haftung führen.

    Mögliche Maßnahmen: Prüfung der Handlungspflichten und Fristen sowie Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen.

  • Zahlungsbetrug im Zahlungslauf

    Manipulierte Rechnungen, geänderte Bankverbindungen oder angebliche Weisungen der Geschäftsführung führen zu Zahlungen an Dritte. Der Schaden entsteht innerhalb von Minuten, die Rückholung ist zeitkritisch.

    Mögliche Maßnahmen: sofortiger Rückruf über die Bank, Beweissicherung und Prüfung von Versicherungsdeckung sowie strafrechtlicher Schritte.

International

Wirtschaftsrecht mit Auslandsbezug

Sobald ein Vertragspartner, ein Zahlungsweg oder ein Vermögenswert im Ausland liegt, treten drei Fragen vor die eigentliche Rechtsfrage: Welches Gericht ist zuständig, welches Recht ist anwendbar, und wo lässt sich eine Entscheidung durchsetzen? Diese Reihenfolge ist nicht akademisch. Sie bestimmt, ob ein Verfahren am Ende zu einer Zahlung führt oder zu einem Titel, mit dem sich nichts anfangen lässt.

Häufig sind mehrere Gerichtsstände eröffnet. Dann ist die Wahl eine strategische Entscheidung, in die Verfahrensdauer, Beweisregeln, Kostenrisiko und Vollstreckungsaussichten einfließen. Wir treffen diese Wahl bewusst und nicht nach Gewohnheit – und stimmen sie mit den örtlich zugelassenen Berufsträgern ab, die das Verfahren vor Ort führen.

Zuständigkeit
Innerhalb der EU im Wesentlichen nach der Brüssel-Ia-Verordnung, mit besonderen Gerichtsständen etwa am Erfüllungsort. Gerichtsstandsvereinbarungen sind wirksam, müssen aber den formalen Anforderungen entsprechen.
Anwendbares Recht
Bei Verträgen nach der Rom-I-Verordnung, bei außervertraglichen Ansprüchen nach Rom II. Eine Rechtswahl ist zulässig, wird jedoch durch zwingende Vorschriften begrenzt.
Anerkennung und Vollstreckung
Im europäischen Justizraum grundsätzlich ohne gesondertes Anerkennungsverfahren. Außerhalb richtet sich die Anerkennung nach nationalem Recht und bestehenden Abkommen.
Sprache und Zustellung
Zustellungen ins Ausland und beglaubigte Übersetzungen verlängern Verfahren regelmäßig. Wir kalkulieren diesen Aufwand von Anfang an ein, statt ihn nachzureichen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Diese Antworten gelten unabhängig vom Rechtsgebiet. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab.

Mandat anfragen

Fragen zu Wirtschaftsrecht? Lassen Sie Ihren Sachverhalt einordnen.

Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt und Ihr Ziel. Wir prüfen die Ausgangslage, benennen mögliche Maßnahmen und schätzen Aussichten, Aufwand und Risiken ein – bevor Kosten entstehen.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
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