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Mandatsarbeit mit Bezug zu Deutschland

International · Deutschland

Beratung bei Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland.

Deutschland ist in grenzüberschreitenden Mandaten häufig einer von mehreren betroffenen Staaten: Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, die Zahlung lief über ein deutsches Konto, die geschädigte Person hat hier ihren Wohnsitz – während die Gegenseite im Ausland sitzt. Wir ordnen solche Sachverhalte ein und koordinieren die Beteiligten in den betroffenen Ländern.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Zusammenarbeit

    mit örtlich zugelassenen Berufsträgern

  • Beratung

    Deutsch, Englisch, Französisch

  • Behandlung

    vertraulich und ohne Vorverurteilung

Überblick

Grenzüberschreitende Mandate mit Bezug zu Deutschland

Sachverhalte mit Deutschlandbezug sind selten auf Deutschland begrenzt. In der Praxis begegnen uns Konstellationen, in denen ein deutscher Wohnsitz oder ein deutsches Konto den Ausgangspunkt bildet, die maßgeblichen Handlungen aber im Ausland stattgefunden haben. Eine Zahlung verlässt ein deutsches Konto und landet bei einem Zahlungsdienstleister in einem anderen Mitgliedstaat. Ein Liefervertrag verweist auf deutsches Recht, während der Vertragspartner ausschließlich im Ausland Vermögen hält. Eine Gesellschaft mit deutschem Geschäftsbetrieb wird von einer Holding im Ausland gehalten. In all diesen Fällen ist die materielle Rechtslage oft weniger entscheidend als die Frage, welches Gericht zuständig ist, welches Recht Anwendung findet und wo eine Entscheidung am Ende tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Für Sachverhalte mit Bezug zu Deutschland beginnt unsere Arbeit deshalb mit einer Einordnung statt mit einer Maßnahme. Wir prüfen zunächst, ob ein deutsches Gericht international zuständig sein kann – etwa nach der Brüssel-Ia-Verordnung, über den Erfüllungsort, über den Ort des schädigenden Ereignisses oder über einen Verbrauchergerichtsstand. Parallel klären wir, welches Recht auf das Verhältnis anzuwenden ist. Eine Rechtswahl im Vertrag ist dabei nicht immer das Ende der Prüfung: Bei Verbraucherverträgen und in bestimmten Konstellationen bleiben Schutzvorschriften anwendbar, die durch eine Rechtswahl nicht abbedungen werden können. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich sinnvoll über Anspruchsschreiben, Klage oder Anzeige entscheiden.

Abstimmung mit Partnerkanzleien mit Bezug zu Deutschland
Wir koordinieren die Beteiligten in den betroffenen Staaten und bleiben Ihre zentrale Ansprechstelle. Die Vertretung vor Gericht erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger.

Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung. Ein deutscher Titel ist innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich ohne gesondertes Anerkennungsverfahren vollstreckbar; außerhalb des europäischen Justizraums richtet sich die Anerkennung nach dem jeweiligen nationalen Recht und nach bestehenden Abkommen. Das klingt technisch, hat aber unmittelbar praktische Folgen: Ob ein Verfahren in Deutschland geführt wird oder in dem Staat, in dem das Vermögen liegt, kann darüber entscheiden, wie schnell und mit welchem Aufwand am Ende vollstreckt werden kann. Wir prüfen daher früh, wo greifbare Vermögenswerte vorhanden sind, und richten die Reihenfolge der Schritte daran aus.

Ein dritter Bereich betrifft Betrugs- und Scam-Konstellationen mit Deutschlandbezug. Hier laufen zivil- und strafrechtliche Wege häufig parallel: Eine Strafanzeige kann Ermittlungsbefugnisse eröffnen, über die Privatpersonen nicht verfügen, während zivilrechtliche Auskunfts- und Sicherungsanträge dazu dienen, Vermögen zu erhalten. Beides muss aufeinander abgestimmt sein, weil ein zu früher Schritt Vermögen in Bewegung setzen kann, bevor es gesichert ist. Wie wir in solchen Fällen vorgehen, beschreiben wir ausführlich im Fachbereich Betrug & Scam.

Für Unternehmen mit Deutschlandbezug kommt eine vorgelagerte Ebene hinzu: die Gestaltung. Viele Auseinandersetzungen entstehen nicht aus dem streitigen Sachverhalt selbst, sondern aus Klauseln, die für den grenzüberschreitenden Fall nicht gedacht waren. Eine Rechtswahl ohne passende Gerichtsstandsvereinbarung, eine Schiedsklausel, die auf den konkreten Vertragstyp nicht passt, oder allgemeine Geschäftsbedingungen, die im Ausland nicht wirksam einbezogen werden – solche Punkte fallen häufig erst auf, wenn es zum Streit kommt. Wir prüfen bestehende Verträge daraufhin und formulieren, soweit gewünscht, Anpassungen für künftige Vereinbarungen.

Ebenso relevant ist die Beweislage. In grenzüberschreitenden Verfahren ist die Beweisaufnahme aufwendiger als im rein nationalen Fall: Zeugen befinden sich im Ausland, Unterlagen sind in einer anderen Sprache verfasst, und die Anforderungen an Form und Zustellung unterscheiden sich. Wir weisen früh darauf hin, welche Unterlagen später benötigt werden und in welcher Form sie gesichert werden sollten – nicht als Formalie, sondern weil sich eine unvollständige Dokumentation im Verfahren regelmäßig zu Lasten derjenigen Partei auswirkt, die sich darauf berufen will.

Wir arbeiten dabei in beide Richtungen: für Mandanten mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, deren Gegenseite im Ausland agiert, und für Mandanten aus dem Ausland, die einen Sachverhalt mit deutschem Berührungspunkt zu klären haben. Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt jeweils durch örtlich zugelassene Berufsträger; unsere Aufgabe ist die Koordination dieser Zusammenarbeit und eine feste Ansprechstelle für Sie. Verbindliche Aussagen über den Ausgang eines Verfahrens sind in keinem dieser Bereiche möglich – eine belastbare Einschätzung der Aussichten, des Aufwands und der Risiken erhalten Sie in jedem Fall, bevor Kosten entstehen.

Typische Berührungspunkte

  • Zahlung von einem deutschen Konto an einen Empfänger im Ausland
  • Vertrag mit Rechtswahl deutsches Recht, Vertragspartner im Ausland
  • Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, schädigendes Ereignis im Ausland
  • Deutscher Titel, der im Ausland vollstreckt werden soll
  • Ausländischer Titel, der in Deutschland durchgesetzt werden soll
  • Gesellschaft mit deutschem Geschäftsbetrieb und ausländischer Beteiligung

Konstellationen

Wie Deutschland in einem Mandat berührt sein kann

Die folgenden Konstellationen beschreiben typische Ausgangslagen, keine konkreten Mandate. Sie sollen verdeutlichen, an welcher Stelle die Frage nach Zuständigkeit, anwendbarem Recht und Durchsetzbarkeit praktisch relevant wird.

  • 01

    Zahlung von einem deutschen Konto ins Ausland

    Eine in Deutschland ansässige Person oder Gesellschaft überweist einen Betrag an einen Empfänger im Ausland – etwa aufgrund einer Rechnung mit geänderter Bankverbindung oder eines angeblichen Investmentangebots. Hier greifen zwei Ebenen ineinander: die Rückholung über Bank und Zahlungsdienstleister, die an enge Fristen gebunden ist, und die Frage, gegen wen in welchem Staat Ansprüche geltend gemacht werden können. Je nach Zahlungsweg und Zeitablauf kann eine Sicherung möglich sein; zusagen lässt sich das nicht.

  • 02

    Vertrag mit deutschem Recht, Vertragspartner im Ausland

    Der Vertrag verweist auf deutsches Recht, die Gegenseite hat ihren Sitz jedoch in einem anderen Staat und hält dort auch ihr Vermögen. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht sind zu trennen: Eine Rechtswahl sagt nichts über den Gerichtsstand, und eine Gerichtsstandsvereinbarung nichts über das anwendbare Recht. Vor einer Klage ist zu prüfen, ob ein deutsches Forum eröffnet ist und ob ein dort erstrittener Titel am Ort des Vermögens durchgesetzt werden kann.

  • 03

    Ausländischer Titel, der in Deutschland durchgesetzt werden soll

    Ein Gläubiger verfügt über eine Entscheidung aus einem anderen Staat und möchte in Deutschland vollstrecken. Innerhalb der Europäischen Union ist das grundsätzlich ohne gesondertes Anerkennungsverfahren möglich, erfordert aber die Beachtung der deutschen Vollstreckungsformalien. Bei Titeln aus Drittstaaten ist zunächst zu klären, ob eine Anerkennung nach deutschem Recht oder nach einem Abkommen in Betracht kommt.

  • 04

    Gesellschaft mit deutschem Geschäftsbetrieb und Auslandsbeteiligung

    Eine Gesellschaft ist in Deutschland tätig, wird aber von einer Holding im Ausland gehalten, oder umgekehrt. Fragen der Organhaftung, der Vertretungsmacht und der Zuständigkeit für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten hängen dann von der jeweiligen Struktur ab. Eine Prüfung kann erforderlich sein, bevor Ansprüche gegen Organe oder Gesellschafter verfolgt werden.

Typische Mandantenfragen

Was Mandanten mit Deutschlandbezug häufig fragen

Die Antworten geben den Rahmen wieder, in dem wir arbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab und kann eine Prüfung erforderlich machen.

Leistungen

Womit wir bei Deutschlandbezug unterstützen

Die folgenden Leistungen erbringen wir unabhängig davon, welche Staaten im Einzelfall betroffen sind. Welche davon tragen, ergibt sich erst aus dem Sachverhalt; mögliche Maßnahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

  • Grenzüberschreitende ProzessführungCross-Border LitigationKoordination paralleler Verfahren in mehreren Staaten, Zuständigkeitsrügen, Beweisaufnahme im Ausland und Abstimmung mit örtlich zugelassenen Berufsträgern.
  • Internationale VertragsgestaltungInternational ContractsRechtswahl, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln, Lieferbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr.
  • Anerkennung & VollstreckungRecognition & EnforcementPrüfung, ob und wie ein Titel in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden kann – im europäischen Justizraum wie außerhalb.
  • Zuständigkeit & anwendbares RechtJurisdiction & Applicable LawEinordnung nach der Brüssel-Ia-Verordnung sowie nach Rom I und Rom II, ergänzt um das nationale Kollisionsrecht der betroffenen Staaten.
  • Vermögensermittlung & SicherungAsset Tracing & PreservationNachvollziehen von Zahlungswegen, Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Plattformen sowie einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Vermögen.
  • Internationale BetrugsfälleInternational Fraud & ScamBetrug, Scam und Cybercrime mit Beteiligten, Konten oder Plattformen in mehreren Staaten – von der Beweissicherung bis zur Anspruchsdurchsetzung.
  • Gesellschaften & KonzernstrukturenCorporate & Group StructuresBeteiligungen, Haftungsfragen und Organverantwortung bei Gesellschaften mit Sitz oder Tätigkeit im Ausland.
  • Rechtshilfe & BehördenkoordinationMutual Legal AssistanceAbstimmung mit Behörden, Banken und Zahlungsdienstleistern über Ländergrenzen hinweg, einschließlich Anfragen und Meldewegen.

Ablauf

So arbeiten wir über Ländergrenzen hinweg

Der Ablauf ist in grenzüberschreitenden Mandaten vergleichbar, unabhängig davon, welche Staaten betroffen sind. Er endet nicht mit einem Titel, sondern mit der Frage, wie dieser durchgesetzt werden kann.

  1. 01

    Sachverhalt und Zuständigkeit klären

    Wir erfassen den Ablauf, die beteiligten Personen und Gesellschaften sowie die betroffenen Staaten. Daraus ergibt sich, welche Gerichte in Betracht kommen und welches Recht voraussichtlich Anwendung findet.

  2. 02

    Strategie und Reihenfolge festlegen

    Bei mehreren möglichen Foren entscheidet häufig die Reihenfolge über das Ergebnis. Wir wägen ab, wo zuerst gehandelt werden sollte und welche Schritte parallel sinnvoll sind.

  3. 03

    Umsetzung in den betroffenen Staaten

    Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren erfolgt durch jeweils örtlich zugelassene Berufsträger. Wir koordinieren diese Zusammenarbeit und bleiben Ihre zentrale Ansprechstelle.

  4. 04

    Durchsetzung und Vollstreckung

    Ein Titel ist nur so viel wert wie seine Durchsetzbarkeit. Wir prüfen frühzeitig, wo Vermögen liegt und welche Vollstreckungswege je nach Sachverhalt eröffnet sind.

Mandat anfragen

Sachverhalt mit Bezug zu Deutschland? Lassen Sie ihn einordnen.

Schildern Sie uns den Ablauf und die beteiligten Staaten. Wir prüfen Zuständigkeit, anwendbares Recht und mögliche Maßnahmen und sagen Ihnen, wie wir die Aussichten und Risiken einschätzen – bevor Kosten entstehen.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
  • Vertraulich und anwaltlich verschwiegen

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