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Rechtsgebiet · Verkehrsrecht

Verkehrsrecht – wer den Schaden reguliert, bestimmt die Zahlen.

Nach einem Unfall bewertet zunächst der Versicherer der Gegenseite – und zwar in seinem Interesse. Kürzungen bei Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und Reparaturkosten sind der Regelfall, nicht die Ausnahme. Unsere Aufgabe ist es, dieser Bewertung eine eigene entgegenzusetzen.

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung regelmäßig auch die Kosten anwaltlicher Vertretung. Ob das im Einzelfall gilt, prüfen wir vorab.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Kosten

    keine ohne Ihre ausdrückliche Freigabe

  • Beratung

    Deutsch, Englisch, Französisch

  • Behandlung

    vertraulich und anwaltlich verschwiegen

Überblick

Schaden, Sanktion, Fahrerlaubnis

Verkehrsrechtliche Mandate zerfallen in drei Bereiche, die selten zusammen auftreten, aber jeweils eigene Fristen haben. Der erste ist die Unfallabwicklung. Hier geht es um Geld, und die entscheidende Beobachtung ist unspektakulär: Die Höhe des Ersatzes hängt weniger vom Recht ab als von der Bewertungsgrundlage. Wer das Gutachten des gegnerischen Versicherers akzeptiert, akzeptiert dessen Zahlen. Bei unverschuldeten Unfällen besteht in der Regel Anspruch auf ein eigenes Sachverständigengutachten – und darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten trägt, ebenso wie die anwaltliche Vertretung.

Typische Kürzungsposten sind gut bekannt: Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeiten statt der Werkstatt Ihrer Wahl, Abzüge bei Ersatzteilen, Streit über Nutzungsausfall und Mietwagenklasse, Nichtanerkennung von Wertminderung, pauschale Ablehnung von Schmerzensgeld bei leichteren Verletzungen. Jeder dieser Punkte ist einzeln zu prüfen, weil sie sich addieren. Bei fiktiver Abrechnung – also Auszahlung nach Gutachten ohne Reparatur – gelten zudem eigene Regeln, die häufig übersehen werden.

Auswertung von Unfall- und Schadensunterlagen
Unfallmitteilung, Schadensgutachten und Messunterlagen werden gemeinsam ausgewertet. Ob Einwendungen tragen, hängt vom Einzelfall und von der Aktenlage ab.

Der zweite Bereich sind Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen und ist nicht verlängerbar. Innerhalb dieser Frist zu entscheiden, setzt Akteneinsicht voraus – insbesondere in Messprotokoll, Eichnachweis und Schulungsnachweis des Messpersonals. Ohne diese Unterlagen ist eine Einschätzung nicht möglich, und ein Einspruch „auf Verdacht“ ist selten sinnvoll, weil er auch zu einer höheren Sanktion führen kann.

Der dritte Bereich betrifft die Fahrerlaubnis, und dort liegen die wirtschaftlich schwersten Folgen. Fahrverbot, Entziehung, Punktestand und Anordnungen zur Begutachtung greifen unmittelbar in Beruf und Alltag ein. Hier ist die Verfahrensgestaltung oft wichtiger als die Sachfrage – etwa bei der Frage, ob ein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße abgewendet werden kann oder ob Auflagen im Verwaltungsverfahren angreifbar sind.

Typische Mandate

  • Unfallabwicklung nach unverschuldetem Verkehrsunfall
  • Auseinandersetzung mit Versicherern über Kürzungen
  • Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Akteneinsicht
  • Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und Auflagen
  • Unfälle mit Auslandsbezug und ausländische Versicherer

Typische Mandantenfragen

Was Betroffene nach einem Unfall fragen

Die Antworten geben den Rahmen wieder. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Unfallhergang, Gutachten und Aktenlage ab.

Risiken

Wo nach einem Unfall Geld verloren geht

Die folgenden Punkte begegnen uns regelmäßig. Sie entstehen fast immer in den ersten Tagen, wenn die Beteiligten die Regulierung als Formsache behandeln.

  • Bewertung durch die Gegenseite akzeptiert

    Das Gutachten des gegnerischen Versicherers wird zur Grundlage gemacht. Damit ist die Höhe des Ersatzes praktisch vorentschieden, bevor über Recht gesprochen wird.

    Mögliche Maßnahmen: eigenes Sachverständigengutachten beauftragen und die Kostenübernahme geltend machen.

  • Vorschnelle Abfindungserklärung

    Eine Abfindungs- oder Erledigungserklärung wird unterschrieben, bevor Spät- oder Dauerfolgen bekannt sind. Nachforderungen sind danach regelmäßig ausgeschlossen.

    Mögliche Maßnahmen: vor Unterzeichnung prüfen, ob Spätfolgen möglich sind, und Vorbehalte aufnehmen.

  • Versäumte Einspruchsfrist

    Die Zwei-Wochen-Frist gegen den Bußgeldbescheid verstreicht. Der Bescheid wird rechtskräftig, unabhängig davon, ob die Messung angreifbar gewesen wäre.

    Mögliche Maßnahmen: fristgerecht Einspruch einlegen und zugleich Akteneinsicht beantragen.

  • Fehlende Unfalldokumentation

    Endstellung, Schäden und Spuren werden nicht fotografiert, Zeugen nicht notiert. Bei streitigem Hergang geht das zulasten der beweisbelasteten Partei.

    Mögliche Maßnahmen: vorhandene Aufnahmen und Zeugenangaben sichern und den Hergang zeitnah schriftlich festhalten.

  • Unfall im Ausland unterschätzt

    Die Regulierung wird nach deutschen Maßstäben erwartet, während das Recht des Unfallorts gilt. Ersatzpositionen fallen dann deutlich niedriger aus als angenommen.

    Mögliche Maßnahmen: anwendbares Recht früh klären und Ansprüche über den Schadenregulierungsbeauftragten geltend machen.

International

Unfälle mit Auslandsbezug

Bei einem Unfall im Ausland fallen zwei Fragen auseinander: Wo lassen sich Ansprüche geltend machen, und nach welchem Recht wird ihre Höhe bemessen? Geschädigte mit Wohnsitz in der EU können sich regelmäßig an den Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers im eigenen Staat wenden – die Bemessung folgt aber weiterhin dem Recht des Unfallorts.

Praktisch bedeutet das erhebliche Unterschiede bei Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und der Erstattung von Gutachter- und Anwaltskosten. Wir klären diesen Rahmen früh, damit Erwartungen und Verhandlungsstrategie zusammenpassen, und arbeiten dabei mit örtlich zugelassenen Berufsträgern in den betroffenen Staaten.

Schadenregulierungsbeauftragter
Ermöglicht die Geltendmachung im eigenen Wohnsitzstaat gegenüber einem ausländischen Versicherer.
Recht des Unfallorts
Bestimmt regelmäßig Umfang und Höhe des Ersatzes, auch wenn das Verfahren im Wohnsitzstaat geführt wird.
Entschädigungsstelle
Kommt in Betracht, wenn kein Beauftragter benannt ist oder die Regulierung ausbleibt.
Verjährung
Fristen richten sich nach dem anwendbaren Recht und können kürzer sein als im deutschen Recht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Diese Antworten gelten unabhängig vom Rechtsgebiet. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Sachverhalt ab.

Mandat anfragen

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Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt und Ihr Ziel. Wir prüfen die Ausgangslage, benennen mögliche Maßnahmen und schätzen Aussichten, Aufwand und Risiken ein – bevor Kosten entstehen.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
  • Vertraulich und anwaltlich verschwiegen

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