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PräventionFachredaktion Settelmayer und Kollegen1 Min. Lesezeit

Zahlungsprozesse absichern: Vier Regeln, die im Ernstfall halten

Die wirksamsten Maßnahmen gegen Zahlungsbetrug sind organisatorisch, nicht technisch – und sie kosten fast nichts.

Nach einem Zahlungsbetrug zeigt die Aufarbeitung fast immer dasselbe Bild: Es gab Regeln, aber sie ließen sich unter Zeitdruck umgehen. Wirksamer Schutz besteht deshalb weniger in zusätzlicher Technik als in wenigen Regeln, die keine Ausnahme kennen.

Vier Regeln

Erstens: Jede Änderung einer Bankverbindung wird über eine unabhängig hinterlegte Rufnummer verifiziert – nie über Kontaktdaten aus der auslösenden Nachricht, unabhängig vom Betrag. Zweitens: Das Vier-Augen-Prinzip gilt ohne Dringlichkeitsausnahme; wer Dringlichkeit geltend macht, kann es nicht aufheben.

Drittens: Zahlungen außerhalb des üblichen Musters – neues Empfängerland, erstmaliger Empfänger, ungewöhnlicher Betrag – lösen eine zusätzliche Freigabe aus. Viertens: Es gibt einen klar benannten Meldeweg für Verdachtsfälle, der ohne Rechtfertigungsdruck genutzt werden kann. Der letzte Punkt wirkt weich, entscheidet aber häufig über die verbleibende Reaktionszeit.

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