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Fachbereich · Internationaler Betrug

Das Geld hat mehrere Länder durchlaufen, bevor jemand gemerkt hat, dass etwas nicht stimmt.

Sobald mehr als eine Rechtsordnung berührt ist, verschiebt sich die entscheidende Frage. Sie lautet dann nicht mehr, ob ein Anspruch besteht, sondern wo er geltend gemacht werden kann, nach welchem Recht er beurteilt wird und ob sich eine Entscheidung dort durchsetzen lässt, wo tatsächlich Vermögen liegt. Diese drei Fragen fallen regelmäßig auseinander.

  • Erstkontakt

    innerhalb von 24 Stunden

  • Standorte

    Zürich und London, mit Korrespondenzadressen in Europa

  • Vertretung

    durch örtlich zugelassene Berufsträger

  • Beratung

    Deutsch, Englisch, Französisch

Soforthilfe

Was zuerst zu klären ist

Auch im internationalen Fall gelten die Sofortmaßnahmen unverändert. Ergänzend kommt hinzu, dass jede Handlung Wirkungen in mehreren Staaten haben kann und deshalb geordnet erfolgen sollte.

  1. Zahlungen anhalten und Rückruf verlangen

    Wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und verlangen Sie ausdrücklich den Rückruf der Überweisung sowie die Einschaltung der Empfängerbank im Ausland. Innerhalb des europäischen Zahlungsraums bestehen dafür eingespielte Wege, die jedoch an Fristen gebunden sind. Klären Sie diese sofort.

  2. Keine weiteren Zahlungen leisten

    Das gilt insbesondere für Forderungen nach Steuern, Gebühren oder Freischaltungen, die mit dem Auslandsbezug begründet werden. Auslandsbezug ist ein bevorzugtes Argument für Nachforderungen, weil er Prüfungen für Betroffene erschwert.

  3. Alle Anknüpfungspunkte dokumentieren

    Halten Sie fest, welcher Staat wie berührt ist: Wohnsitz, Vertragsschluss, Erfüllungsort, Zahlungsweg, Sitz der Gegenseite, Standort der Website. Diese Aufstellung entscheidet später über Zuständigkeit und anwendbares Recht und lässt sich nachträglich nur mühsam rekonstruieren.

  4. Verträge und Klauseln vollständig sichern

    Sichern Sie den Vertragstext, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die bei Vertragsschluss galt, sowie Bestätigungsmails. Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln bestimmen den weiteren Weg und werden auf Websites nachträglich verändert.

  5. Vor Anspruchsschreiben die Reihenfolge prüfen lassen

    Eine frühe Aufforderung an die Gegenseite kann dazu führen, dass Vermögen verlagert wird, bevor eine Sicherung beantragt ist. Ob zuerst gesichert, angezeigt oder angeschrieben wird, sollte deshalb vor dem ersten Schritt entschieden werden.

  6. Anzeige am richtigen Ort erstatten

    Eine Anzeige ist regelmäßig dort möglich, wo Sie ansässig sind, auch wenn die Gegenseite im Ausland sitzt. Verfahren in mehreren Staaten können zusammengeführt werden; dafür sind Zahlungsdaten und Domainangaben von besonderem Wert.

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Überblick

Warum grenzüberschreitende Fälle anders verlaufen

Die typische Konstellation ist unauffällig aufgebaut: Die geschädigte Person sitzt in einem Staat, das Empfängerkonto liegt in einem zweiten, die Gesellschaft ist in einem dritten registriert, der Server steht in einem vierten, und die handelnden Personen sind in keinem davon greifbar. Diese Verteilung ist kein Zufall, sondern Teil der Konstruktion. Sie sorgt dafür, dass jede Einzelmaßnahme in einem anderen Verfahren mit anderen Voraussetzungen und anderen Fristen stattfinden muss.

Rechtlich sind drei Ebenen zu trennen, die häufig vermischt werden. Die internationale Zuständigkeit entscheidet, welches Gericht überhaupt entscheiden darf; innerhalb der Europäischen Union gibt es dazu ein einheitliches Regelwerk, das neben dem Sitz der Gegenseite besondere Gerichtsstände eröffnen kann, etwa am Ort des schädigenden Ereignisses oder am Wohnsitz eines Verbrauchers. Davon zu unterscheiden ist das anwendbare Recht, das sich nach eigenen Regeln bestimmt. Und davon wiederum zu unterscheiden ist die Vollstreckung, die dort stattfindet, wo Vermögen liegt.

Praktisch bedeutet das, dass die Reihenfolge der Schritte wichtiger ist als ihre Zahl. Ein zu früh versandtes Anspruchsschreiben kann Vermögen in Bewegung setzen, bevor es gesichert ist. Ein Verfahren im eigenen Land kann formal erfolgreich sein und dennoch ins Leere gehen, wenn im Vollstreckungsstaat nichts vorhanden ist. Deshalb steht am Anfang die Frage, wo greifbare Werte liegen – und erst danach die Frage, welches Verfahren dorthin führt.

Erkennen

Woran ein grenzüberschreitender Bezug erkennbar ist

Häufig ist der internationale Bezug im Vertrag oder im Zahlungsbeleg schon angelegt, wird aber erst im Streitfall bemerkt. Die folgenden Punkte sind Anlass, die Zuständigkeitsfrage vor jedem weiteren Schritt zu klären.

  • Die IBAN des Empfängers beginnt mit einem anderen Länderkennzeichen als der Sitz des Vertragspartners.
  • Die Rechnung nennt eine Gesellschaft in einem Staat, die Korrespondenz kommt aus einem anderen.
  • Der Vertrag enthält eine Rechtswahl, aber keine Vereinbarung über den Gerichtsstand – oder umgekehrt.
  • Zahlungen wurden auf wechselnde Konten in verschiedenen Ländern geleistet, teils an Personen statt an die Gesellschaft.
  • Die Website ist in Ihrer Sprache gehalten, das Impressum verweist jedoch auf einen Sitz außerhalb Europas.
  • Eine angebliche Aufsichtsbehörde oder Lizenz wird genannt, deren Register den Anbieter nicht führt.
  • Ein bereits erwirkter Titel lässt sich im Staat der Gegenseite nicht ohne Weiteres durchsetzen.

Mögliche Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen

Wir arbeiten von unseren Standorten in Zürich und London aus und binden in den betroffenen Staaten örtlich zugelassene Berufsträger ein. Die Vertretung vor Gericht übernehmen jeweils diese; unsere Aufgabe ist die Koordination und eine feste Ansprechstelle für Sie.

  • Einordnung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht

    Wir prüfen, welches Forum eröffnet sein kann und nach welchem Recht der Sachverhalt zu beurteilen wäre. Eine Rechtswahl im Vertrag beendet diese Prüfung nicht: Bei Verbraucherverträgen und in bestimmten Konstellationen bleiben Schutzvorschriften anwendbar.

  • Lokalisierung von Vermögen

    Vor der Wahl des Verfahrens klären wir, wo greifbare Werte liegen. Ein Titel ist nur so viel wert wie die Möglichkeit, ihn im betreffenden Staat durchzusetzen; diese Reihenfolge spart in der Praxis erhebliche Kosten.

  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Ausland

    Werden Werte lokalisiert, können eilbedürftige Sicherungsanträge im betreffenden Staat in Betracht kommen. Solche Anträge sind fristsensibel und werden von örtlich zugelassenen Berufsträgern gestellt, deren Einbindung wir organisieren.

  • Auskunft entlang der Zahlungskette

    Ein Auskunftsanspruch gegenüber beteiligten Zahlungsdienstleistern kann je nach Staat und Sachverhalt in Betracht kommen. Er dient dazu, den Empfänger zu identifizieren, bevor über ein Verfahren entschieden wird.

  • Anerkennung und Vollstreckung bestehender Titel

    Innerhalb der Europäischen Union ist eine Vollstreckung grundsätzlich ohne gesondertes Anerkennungsverfahren möglich; außerhalb richtet sie sich nach nationalem Recht und bestehenden Abkommen. Wir klären vorab, welcher Weg im Zielstaat gangbar ist.

  • Koordination paralleler Verfahren

    Laufen Verfahren in mehreren Staaten, stimmen wir Reihenfolge, Inhalt und Zeitpunkt aufeinander ab, damit sie sich nicht widersprechen. Unkoordinierte Parallelverfahren sind einer der häufigsten Kostentreiber in solchen Mandaten.

Aussichten

Wie die Aussichten einzuschätzen sind

Ob etwas zurückgeführt werden kann, hängt auch hier davon ab, wohin die Mittel geflossen sind und wer sie noch hält – nur verteilt sich diese Frage auf mehrere Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten. Ein Konto in einem Staat mit eingespielter Zusammenarbeit ist eine andere Lage als eine Gesellschaft in einem Staat, in dem weder Register noch Vollstreckung belastbar sind. Zusagen über den Ausgang sind in keiner dieser Konstellationen möglich.

Der Zeitfaktor wirkt in beide Richtungen. Rückholung und Sicherung sind kurzfristig; diese Wege schließen sich innerhalb von Tagen, teils Stunden. Verfahren über Ländergrenzen brauchen dagegen Zeit – Zustellungen ins Ausland, Übersetzungen und die Einbindung örtlicher Berufsträger verlängern jeden Schritt. Wer beides vermischt, verliert die schnellen Möglichkeiten, während er die langsamen vorbereitet.

Wir benennen zu Beginn, welche Staaten betroffen sind, welche Schritte dort in Betracht kommen, wo die typischen Verzögerungen liegen und ab welchem Punkt der Aufwand nicht mehr im Verhältnis zum erreichbaren Ergebnis steht. Diese Einschätzung erhalten Sie, bevor Kosten entstehen. Die gemeinsamen Grundlagen sind im Fachbereich Betrug & Scam dargestellt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen bei Auslandsbezug

Die Antworten geben den Rahmen wieder. Welche Staaten in Ihrem Fall berührt sind und was daraus folgt, ergibt sich erst aus dem Sachverhalt.

Mandat anfragen

Schildern Sie uns, was passiert ist.

Sie erhalten eine Einordnung, mögliche Maßnahmen und eine offene Einschätzung der Aussichten und Risiken – bevor Kosten entstehen. Je früher ein Sachverhalt geprüft wird, desto mehr Wege stehen in der Regel noch offen.

  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
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